Die Bedingungen der aufrichtigen Reue sind:
- Das Ablassen von der Sünde.
- Das Bedauern über das, was vergangen ist.
- Der feste Vorsatz, nicht mehr zu ihr zurückzukehren. Und wenn die Reue auf die Ungerechtigkeit gegenüber den Menschen in Bezug auf Besitz, Ehre oder Leben abzielt, kommt eine vierte Bedingung hinzu, nämlich:
- Die Entschuldigung desjenigen, dessen Recht verletzt wurde, oder die Rückgabe seines Rechts.