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Wenn der Fastenbrechende aus Unwissenheit etwas zu sich nimmt, ohne etwas über das Urteil oder die Zeit zu wissen

Question: 93866

Ich las eure Antwort auf die Frage Nr. 80425. Ich litt an dasselbe Problem, wie der fragestellende Bruder. Der Unterschied zwischen uns jedoch ist, dass ich das Essen, welches in meinem Hals war, immer geschluckt habe, da ich dachte, dass es das Fasten nicht bricht. Da das Essen aus dem Magen kam, habe ich es wieder, aus meiner Unwissenheit, zurückgeführt. Ich las, dass ich nachholen muss, aber ich erinnere mich nicht an wie vielen Tagen ich das gemacht habe, da es in der Vergangenheit war. Jetzt aber habe ich diese Gewohnheit unterlassen. Was muss ich nun tun?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Solange du nicht wusstest, dass das Schlucken von diesem Essen das Fasten ungültig macht, musst du nichts nachholen, da die Unwissenheit über die Dinge, die das Fasten ungültig machen, nach der richtigen Meinung, eine Entschuldigung ist.

Schaikh ibn ´Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Die Dinge, die das Fasten brechen, welche man aus freiem Willen macht, brechen erst das Fasten, wenn drei Bedingungen gegeben sind:

Die erste Bedingung ist, dass man darüber weiß. Und das Gegenteil vom Wissenden ist der Unwissende.

Wenn man also isst und unwissend ist, muss man nichts nachholen. Und die Unwissenheit besteht aus zwei Arten:

1. Die Unwissenheit über das Urteil: Wie wenn man absichtlich erbricht, aber nicht weiß, dass das Erbrechen (absichtlich) das Fasten ungültig macht. Dieser muss das Fasten nicht nachholen, da er kein Wissen hat. Der Beweis, dass der Unwissende über das Urteil sein Fasten nicht bricht, ist das, was in den zwei Sahih-Werken von ´Adiyy ibn Hatim, möge Allah mit ihm zufrieden sein, steht, dass er unter seinem Kissen zwei Bänder (´Iqaal) legte, eins davon war schwarz und das andere weiß. Mit diesen Bändern sind jene gemeint, mit denen Kamele gefesselt werden. Er begann auf sie zu schauen, und als sich für ihn der weiße vom schwarzen klar unterschied, hörte er auf zu essen und zu trinken. Als er zum Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, kam, berichtete er ihm davon. Daraufhin sagte ihm der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm:

„Dein Kissen muss breit sein, dass es den weißen und den schwarzen Faden umfasst. Damit ist eher das Weiße des Tages und die Schwärze der Nacht gemeint.“

Und der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hat ihm nicht angeordnet diesen Tag nachzuholen, da er über die Bedeutung des edlen Verses unwissend war.

2. Die Unwissenheit über die Zeit: Wie wenn man isst und denkt, dass die Morgendämmerung noch nicht angebrochen ist, sich aber dann herausstellt, dass sie doch angebrochen war. Dieser muss nichts nachholen. Genauso ist es, wenn man am Ende des Tages sein Fasten bricht, weil man denkt, dass die Sonne schon untergegangen ist, sich aber dann herausstellt, dass sie noch nicht untergegangen war. Dieser muss auch nichts nachholen. Der Beweis dafür ist das, was al-Bukhari von Asmaa` bint Abi Bakr, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, überlieferte, wo sie sagte: „An einem bewölkten Tag brachen wir, zu Lebzeiten des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, unser fasten, danach schien die Sonne heraus.“

Der Aspekt dieser Beweisführung ist, dass wenn das Fasten ungültig wäre, so wäre es Pflicht (diesen Tag) nachzuholen, und wenn das Nachholen Pflicht (in diesem Fall) wäre, so hätte der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sie dazu aufgefordert, und wenn er dazu aufgefordert hätte, so würde es uns erreichen, weil dies zur Bewahrung der islamischen Gesetzgebung gehört. Da dies uns nicht erreichte, weiß man, dass der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, nicht dazu aufforderte, und da er nicht dazu aufforderte, weiß man, dass das Fasten nicht ungültig war und man in dieser Situation nicht nachholen muss. Aber sobald man weiß, muss man sich vom Essen und Trinken enthalten. Auch wenn es nur ein Bissen ist, muss man diesen ausspucken.“

Aus „Majmuu‘ Fatawa asch-Schaikh ibn ´Uthaimin“ (116/19) mit einer kleinen Abweichung.

Danach erwähnte er die zweite und dritte Bedingung. Diese sind, dass man im Gedanken anwesend ist und einen freien Willen hat.

Dadurch weißt du, dass du nicht nachholen musst.

Und Allah weiß es am besten.

Source

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