0 / 0
11,14906/05/2016

Ist es gewöhnlichen Leuten erlaubt den Takfir auf jemand auszusprechen, der die Religion beschimpft, ohne sich diesbezüglich auf Gelehrte zu berufen

Question: 178080

Ist es den gewöhnlichen Menschen erlaubt, dass wenn sie jemanden hören, wie er Allah, die Religion oder den Gesandten, Allahs Segen und Friede auf ihm, beschimpft, dass sie ihn zum Ungläubigen (Kafir) erklären, ohne zu den Gelehrten zurück zu kehren. (ohne sich dabei auf die Gelehrten zu berufen)

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Erstens:

Es gibt keinen Zweifel daran, dass dasBeschimpfen von Allah, dem Erhabenen – Allah bewahre – das Beschimpfen SeinesGesandten oder Seiner Religion – Allah bewahre – zum Unglauben (Kufr) an Allahzählt. Wer so etwas tut, so hat er einen großen Unglauben begangen,welcher ihn aus der Religion heraus befördert. Und falls er in diesemZustand stirbt, so wird ihm nicht vergeben, und er gehört auf immer undewig zu den Höllenbewohnern.

Schaikh ibn Baz, möge Allah ihm barmherzigsein, sagte:

„Die Gelehrten sind sich ausnahmslos einigdarüber, dass wann auch immer ein Muslim die Religion beschimpft, sie alsmangelhaft erachtet oder den Gesandten, Allahs Segen und Friede auf ihm,beschimpft, kritisiert oder sich über ihn lustig macht, so ist er ein Abtrünniger(Murtad) geworden, ein Ungläubiger (Kafir) ….“
Ende des Zitates aus Fatawa Nur ‘ala ad-Darb von bin Baz, S. 139
Schaikh ibn Jibrin, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde gefragt:

„Was ist das Urteil über denjenigen, welcher dieReligion und Allah beschimpft? Und was ist seine Sühne (Kaffara)? Im Wissendarüber, dass der Mann verheiratet ist. Ist ihm seine Ehefrau nun verboten odergeschieden?
Er antwortete: „Es gibt keinen Zweifel daran, dass dies Apostasie (Ridda) vomIslam ist … seine Frau wird von ihm geschieden, seine Verwandtschaftsbandewird aufgelöst, und weder erbt er von ihnen, noch sie von ihm. Falls erjedoch bereut, bedauert, um Vergebung bittet, seinen Fehler eingesteht, so wirdAllah ihm vergeben. Er kann dann seine Frau zurückholen, solange ihre’Iddah-Zeit nicht verstrichen ist. Und falls ihre ‘Iddah-Zeit verstrichen ist,so bestimmt sie selbst und ist ihm nicht erlaubt, außer mit ihrerEinwilligung.
Ende des Zitates aus Fatawa Islamiyah (533/3)
Zweitens:
Wer selbst eindeutig eine Person hört, wie sie Allah beschimpft, odereinen klaren islamrechtlichen Beweis diesbezüglich hat, so ist es für ihnunbedenklich zu glauben, dass diese Person Unglauben begangen hat. Dieses istdie abscheulichste und gewaltigste Beschimpfung. Und niemand wird sich so weitbegeben, außer ein weit Abgeirrter, welchen Erniedrigung und Verachtungin Bezug auf die Stellung Allahs, gepriesen und erhaben sei Er,überwältigt haben; oder jemand, der seinen Verstand verloren hat und nichtweiß, was er sagt.

Diese Beschimpfung gehört nicht zudenjenigen verborgenen (unklaren) Angelegenheiten, welche ein Urteil derGelehrten benötigen oder Bemühung und (genaue) Betrachtung. Vielmehrgehört dies zu den offenkundigen Angelegenheiten, welche der Unwissendeund Unwissende wissen, und Klein und Groß diese als abscheulich ansehen.Dennoch ist eine Betrachtung der legitimen Absicht von Nöten, welchehinter ihrer Missbilligung und Verabscheuung steckt. Die (Absicht) dabei istdie Beseitigung dieses Übels, seine Abwehr, das Bestreben den Verursacherzu Reue zu bewegen, sowie zur Rückkehr zu seinem Herrn, selbst wenn er schonabtrünnig geworden ist und die Religion verlassen hat. Das Auffordern desApostaten zur Reue gehört zu den allgemein bekannten bestehendenAngelegenheiten. So ist es erforderlich, dass man bestrebt ist ihn damit zuermahnen, was seiner Lage entspricht, und dass man ihm die Abscheulichkeitverdeutlicht, in welche er reingefallen ist, sowie dass man in Bezug auf ihneinen legitimen Weg in Erwägung zieht, welcher seiner Lage entspricht.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten:

„Das Beschimpfen der Religion – Allah bewahre –ist gemäß der Texte und dem Konsens (der Gelehrten) einoffensichtlicher Unglaube (Kufr), dies aufgrund der Aussage Allahs:

„Sag: Habt ihr euch denn über Allah und SeineZeichen und Seinen Gesandten lustig gemacht? Entschuldigt euch nicht! Ihr seidja ungläubig geworden, nachdem ihr den Glauben(angenommen) hattet.“

[Surah at-Tauba 9:64-65]

und bezüglich allem, was in dieser Bedeutung kam.Es ist verpflichtend ihn zu belehren und ihn dafür zu verurteilen. Falls er demFolge leistet, so gebührt Alles Lob Allah, dochfalls er dies nicht tut, so ist es nicht gestattet denjenigen mit Salamzu grüßen, welcher die Religion beschimpft, und sein Gruß wirdebenfalls nicht erwidert. Seiner Einladung wird nicht erhört, und es istverpflichtend ihn in jeglicher Hinsicht zu meiden bis er Reue abgelegt hat….”

Ende des Zitates aus Fatawa al-Lajnati al-Daimah
Schaikh ibn ‘Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, sagt:

„Wenn der Mensch eine Sünde bereut, egal welche,selbst wenn diese das Beschimpfen der Religion ist, so wird seine Reueangenommen, wenn sie die Bedingungen, welche wir erwähnten, erfüllt.Allerdings sollte man anmerken, dass ein Wort womöglich Unglaube oderApostasie darstellen kann, der Betroffene deswegen jedoch nicht zumUngläubigen (Kafir) erklärt wird, dies aufgrund vorhandenerHindernisse, welche das Urteil vom Unglauben, in Bezug auf ihn, verhindern.Bezüglich des Mannes, der von sich selbst erwähnt hat, dass er dieReligion, im Zustand von Zorn, beschimpft hat, so sagen wir zu ihm:

„Falls dein Zorn heftig war, im Sinne von, dassdu in dem Moment nicht wusstest, ob du im Himmel oder auf der Erde bist, und duAussagen gemacht hast, welcher du dir unbewusst warst und nicht kennst, so hatdiese Rede kein Urteil, und du wirst nicht mit dem Urteilsspruch der Apostasiebezichtigt, da diese Rede unwillentlich und unabsichtlich stattgefunden hat.Und jede Rede, welche unwillentlich und unabsichtlich getätigt wurde, sowird man von Allah, gepriesen und Erhaben sei Er, dafür nicht belangt.

Allah, der Erhabene, sagt:

„Allah wird euch nicht für etwas Unbedachtes ineuren Eiden belangen. Jedoch wird Er euch für das belangen, was eure Herzen erworbenhaben. Allah ist Allvergebend und Nachsichtig.“ [Al-Baqara 2:225]

Ende des Zitates aus Fatawa Nur ‘ala ad-Darb,24/2
Bezüglich der Einsicht in die Regeln des Takfir, so kehre bitte zur Antwort aufdie Frage Nr. 85102
Und Allah weiß es am besten.

Source

Islam Q&A

at email

Our newsletter

To join our newsletter please add your email below

phone

IslamQA App

For a quick access to our content and offline browsing

download iosdownload android